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BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 105.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Untersagung der Gewerbeausübung durch die Gewerbepolizei - Unzuverlässigkeit gegenüber der Kundschaft - Schädigung oder Gefährdnung der Vermögensinteressen Dritter infolge andauernder wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 24.04.1990 - 1 BA 57/89
- BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 105.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 105.90
Danach dient die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 Abs. 1 GewO nicht dazu, "schwache Mitbewerber zugunsten starker Konkurrenzunternehmen" zu verdrängen; sie kann sich vielmehr nur gegen solche Gewerbetreibenden richten, die nach dem Gesamteindruck ihres Verhaltens keine Gewähr dafür bieten, daß sie ihr Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]).Diese rechtliche Würdigung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]).